Das AG Pankow hat DOI nicht getötet

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Seit Tagen kursieren Artikel im Internet darüber, dass das AG Pankow-Weißensee das Double-Opt-In-Verfahren für unzulässig erklärt habe. Die E-Mail-Marketing-Branche ist selbstverständlich entsetzt, erschüttert und wütend gleichzeitig. Mal wieder sind auch alle Regeln souveränen Journalismusses außer Kraft gesetzt. Wenn's einer schreibt, reicht das ja zum Nachbabbeln.

Liebe internetworld, lieber Generalov von eBusiness Lotse Berlin, lieber mib von Chip, lieber Deutscher Dialogmarketing Verband, lieber Telespiegel und liebe alle anderen, die lieber nachplappern, als sich anzusehen, was tatsächlich passiert ist,

das AG Pankow hat Double-Opt-In nicht gekippt und nicht einmal wirklich zu einem Double-Opt-In-Fall geurteilt.

Wer sich das Urteil ansieht -- und darauf hatten die werten Journalisten offenbar keine große Lust -- erkennt recht schnell, dass es hier tatsächlich um eine Bestätigungsmail ging, nicht um eine Double-Opt-In-Mail. Wo der Unterschied ist? Nun …

Double-Opt-In (im Folgenden: "DOI") wird in der Regel eingesetzt, um einen Beleg für eine Einwilligung in die Zusendung von Werbung zu erhalten. Ohne DOI kann ja irgendwer Daten auf dem Web-Formular eingegeben haben. Leuchtet glaube ich ein.

Die DOI-Mail ist also sozusagen eine "Darf ich wirklich? Bist du derjenige, dessen Daten mir da genannt wurden?"-Mail.

Hier ging es aber um eine E-Mail, die auf das Anlegen eines Kundenkontos hin versendet wurde. Da ist also jemand offenbar Kunde geworden (oder hat sich jedenfalls irgendwo angemeldet; es macht rechtlich gesehen hier aber wohl keinen Unterschied), und daraufhin hat der Betreiber der Plattform eine E-Mail gesendet, die als Werbung eingestuft wurde, m. E. sogar mit hoher Wahrscheinlichkeit auch zu Recht. Denn auch wenn das noch immer viele nicht glauben wollen, ist Kundendasein allein keine Erlaubnis, Werbemails an die angegebene E-Mail-Adresse zu schicken.

Es ist alles in Ordnung. Locker machen. DOI ist nach wie vor das Beste, was die Branche hat, und damit fahren Sie auch so sicher, wie es eben geht.

Das glauben Sie nicht? Urteil lesen!

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