Folge 12: Filesharing-Abmahnungen, Verteidigung und aktuelle Urteile

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Nicht nur Filesharing gibt es seit einigen Jahren, sondern in Deutschland werden seit einigen Jahren auch zahlreiche Abmahnungen für das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken verschickt. Dieser Podcast ist die logische und auditive Verlängerung eines schon mehrere Jahre alten Blog-Eintrages auf dieser Website, in dem die Einzelheiten erklärt wurden. Wir erläutern in diesen Legal Bits Hintergründe, Verteidigungsmöglichkeiten und höchstrichterliche Rechtsprechung der letzten Jahre zum Thema.

00:45: Inhaltliche Einleitung

01:48: Wie kommt es eigentlich zu Filesharing-Abmahnungen?

Wir sprechen vorrangig über Bittorrent-Filesharing-Abmahnungen, gehen aber auch kurz auf die damalige Red tube-Abmahnwelle mit ca. 43.000 Fällen ein.

06:35: Verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten

  1. 06:40: "Ich habe die Abmahnung nicht bekommen."

  2. 08:55: "Ich habe nicht am Rechner gesessen."

  3. 09:38: "Dieser Film ist kein urheberrechtliches Werk" (Schwerpunkt: Pornographie)

  4. 13:00: "Woher soll ich wissen, dass der Abmahnende die Rechte am Werk hat?"

  5. 14:04: "20 Sekunden Mitschneiden reicht nicht für eine Urheberrechtsverletzung!"

  6. 14:37: "Ich hab nur runtergeladen!"
    In diesem Punkt sprechen wir auch an, dass und warum Uploads, Downloads und Streaming auch von den Gegenstandswerten her sehr unterschiedlich sind und wie sich anwaltliche Gebühren über rvg.pentos.ag berechnen lassen. Hier besprechen wir auch die Grundsätze der Schadensberechnung über die so genannte Lizenzanalogie.

  7. 22:37: "Mein WLAN wurde gehackt!"

24:32: Was ist/macht die modifizierte Unterlassungserklärung?

Wir besprechen, was ihre Funktion ist, warum man sie als Abgemahnter oft abgeben und was drinstehen muss und besser nicht drinstehen sollte.

Ab 28:22 sprechen wir darüber, was eine so genannte vorbeugende Unterlassungserklärung ist und warum sie gleichzeitig sinnlos und annähernd unmöglich ist.

29:56: Wann muss man für Filesharing nicht zahlen?

Thema hier sind die Täterhaftung und die Störerhaftung. Wir besprechen schwerpunktmäßig die Pflichten von Anschlussinhabern, die sie im Rahmen des Zumutbaren erfüllen müssen, um nicht nach dem Störerhaftungsprinzip zu haften.

Weitere BGH-Urteile: Aktenzeichen: I ZR 272/14, I ZR 1/15, I ZR 43/15, I ZR 44/15, I ZR 48/15 und I ZR 86/15

38:27: Was muss man nach Erhalt einer Abmahnung noch tun?

39:49: "Wird man als abgemahnte Person überwacht?"

42:10: "Gibt es Abmahnringe unter Anwälten?"

45:06: Die Störerhaftung sollte doch abgeschafft werden. Was ist da los?

Das Problem bei der Abschaffung der "Störerhaftung", also der Zahlungspflicht des Anschlussinhabers in § 8 Abs. 3 TMG ist, dass der Rechteinhaber dennoch eine Abmahnung schicken und eine Unterlassungserklärung fordern darf.

46:37: Das EuGH-Urteil in der Sony ./. McFadden-Sache

Dieses Urteil vom 15.09.2016 (Az. C-484/14) lieferte einem deutschen Rechtsstreit Antworten, die das LG München dem EuGH vorgelegt hatte. Der Kern des Problems ist, dass im EU-Recht der Begriff des "Vermittlers", der hier einschlägig ist, spätestens wegen des EuGH-Urteils vom 27.03.2014 (Az. C-314/12 -- UPC Telekabel ./. Constantin Film, Wega) auch auf WLAN-Anbieter angewendet wird. Deshalb nämlich müssen die deutschen Gerichte auf Antrag der Rechteinhaber dafür sorgen, dass WLAN-Anbieter Mitnutzern die freie Nutzung unterbinden müssen. Um diesen Umstand zu ändern, müsste die EU-Kommission das Recht entsprechend ändern.

52:05 Fazit

  • Man kann sich gegen Filesharing-Abmahnungen wirksam verteidigen.
  • Eine Abmahnung zu ignorieren, ist keine gute Idee.
  • Wenn man sich schon selbst zur Sache eingelassen hat, kann ein Anwalt oft auch nichts mehr machen.
  • Die Chance, eine Abmahnung zu erhalten, sinkt mit der Zeit nach Veröffentlichung eines Titels, weil der Titel dann geringeres wirtschaftliches Interesse für den Rechteinhaber hat.
  • Direkte Verhandlung mit der Abmahnkanzlei ist eine Option, wenn absehbar ist, dass man keine Verteidigungslinien hat.

58:12 Endrunde

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Die Einsprecher und der schöne Weihnachtsgesag kommen von Sarah Nakic aus Köln.

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