Folge 6: Leistungsschutzrecht für Verleger: Wird das noch was?

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Anfang der Zehnerjahre beschwerte sich die Verlagsbranche darüber, dass Google (und andere Suchmaschinenanbieter) sie angeblich Einnahmen dadurch koste, dass Kurzversionen der öffentlichen Artikel aufführte. Mit einiger Lobbyarbeit und viel politischer Zankerei kam es dann durch das 8. Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 7. März 2013 zur so genannten "Lex Google", inhaltlich der Einführung der §§ 87f bis 87h UrhG. Seitdem hat vor allem, aber nicht nur die VG Media, ein Zusammenschluss aus Verlagen, Google kartellrechtlich vor dem LG Berlin verklagt. In diesem Podcast sprechen Volker und ich über dieses Verfahren, mehrere andere, die zum Teil parallel, zum Teil zeitgleich und unabhängig liefern, und das Anschlussverfahren, mit dem die VG Media das im Februar dieses Jahres ergehende Urteil quittiert hat.

Im letzten Teil dieser Folge präsentieren wir außerdem recht ausführlich unsere Meinungen zur aktuellen Lage des Leistungsschutzrechtes. Eine knappe Stunde pure Unterhaltung also. :)

Inhalte dieser Podcast-Folge:

  • 01:00: Worum geht es inhaltlich?
  • 01:22: Hart rein ins Thema
  • 07:00: Wie kam es zum Leistungsschutzrecht ("Lex Google")?
    Das Leistungsschutzrecht wird vom 8. Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 7. März 2013 (heftig umkämpft; Schwarz-Gelb dafür, Opposition dagegen; 293 Ja-Stimmen, 243 Neins) mit Wirkung zum 1. August 2013 als "Lex Google" genanntes Gesetz eingeführt.
  • 10:25: Worüber wird beim Leistungsschutzrecht gestritten?
    Kernstreitpunkt ist die Textstelle “kleinste Textausschnitte” in § 87f Abs. 1 S. 1 UrhG. Verlage wollen seit dessen Einführung für die Aggregation von "mehr als 'kleinsten Textausschnitte' Geld, ohne Klärung, was das genau heißt. Der Grüne Volker Beck fragte damals zur Länge von “kurze Textausschnitte”: "Ab wann ist kurz schon lang?" und prophezeite, man schicke damit die Unternehmen vor die Gerichte.
  • 11:45: VG geht Google an
    Besprechung des Begriffs "News Snippets", außerdem Übersicht über die im Folgenden besprochenen parallel laufenden Klagen
  • 17:11: Verfahren 1: VG Media verklagt Google vor LG Berlin (Az. 92 O 5/14) (Kartellrecht)
    Ende 2013 fordern verschiedene Verlage -- vor allem gesammelt in der VG Media -- Google nach Erlass des Gesetzes auf, entweder Geld für die Snippets zu zahlen oder ihre Verlagsinhalte nicht mehr aufzulisten. Google weigert sich weiterhin und forderte im Gegenzug eine Gratislizenz von der VG Media zur Aggregation. Anderenfalls werde Google nur noch die Überschriften anzeigen werde, sonst nichts. Im Juni 2014 erhebt die VG Media Klage gegen Google. Außerdem Erläuterung, was eigentlich Kartellrecht behandelt.
    Am 22. Oktober 2014 erteilt die VG Media Google eine Gratislizenz zur kostenlosen Aggregation, verhandelt aber vor der Schiedsstelle des DPMA (vorgelagerter Prozessschritt) weiter.
    Am Rande erläutern wir kurz, was das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz behandelte, das seit dem 1. Juni 2016 außer Kraft ist.
  • 22:35: Verfahren 2: Google beantragt parallel eigene Entscheidung des Bundeskartellamtes zu § 19 GWB
    Google selbst beantragt am 17. Oktober 2014 unabhängig von der laufenden Klage vor dem LG Berlin eine Entscheidung vom Bundeskartellamt nach wegen Googles Vorgehens gegen die VG Media, um zu erfahren, ob ihr Vorgehen kartellrechtlich zulässig ist.
  • 24:56: Verfahren 1: Zurück zur Hauptklage
    Knapp ein Jahr später, September 2015: Schiedsstelle des DPMA hält den von der VG Media geforderten Tarif (6 % des Gesamtumsatzes von Google) “in seiner gegenwärtigen Form” nicht für angemessen. Das DPMA forderte die VG Media außerdem auf, eine konkrete Wortzahlgrenze für “kleinste Textausschnitte” anzugeben. VG Media sprach sich damals für eine Grenze von sieben Wörtern aus.
  • 26:45: Verfahren 2: Einschub
    Am 8. September 2015 äußert sich das Bundeskartellamt zu Googles Anfrage vom Oktober 2014: voraussichtlich kein Kartellrechtsverstoß in Googles Verhalten in Bezug auf VG Media zu sehen.
  • 31:00: Verfahren 4: Flankierendes Urteil des EuGH vom 12. November 2015 (Az. C-572/13), HP gegen Reprobel

    In einer inhaltlich nicht verbundenen Sache urteilt der EuGH am 12. November 2015 in einem Verfahren von HP gegen Reprobel (Az. C-572/13), dass Verleger nicht mehr an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften (v. a. wohl der VG Wort) beteiligt werden können.

  • 34:12: Verfahren 1: Urteil des LG Berlin
    19. Februar 2016: LG Berlin weist die Kartellrechtsklage ab (Az.: 92 O 5/14 kart): Die Kammer verneint einen Unterlassungsanspruch, ist außerdem der Ansicht, dass Google die Gratislizenz nicht von allen Verlagen hätte fordern müssen.
  • 36:15: Verfahren 3: VG Media verklagt das DPMA vor dem VG Berlin
    Am 5. Juli 2016 schreibt Golem, VG Media habe nun das DPMA selbst vor dem Verwaltungsgericht München verklagt, um gegen das Verbot der so genannten “Nulllizenzierung” vorzugehen.
  • 38:20: Verfahren 5: Süddeutscher Verlag verklagt UberMetrics

    Süddeutscher Verlag verklagt Ubermetrics vor dem OLG München, fordert u. a. angeblich eine Maximallänge der verwendeten Snippets von 250 Zeichen.
    Am 21. Juli 2016 berichten verschiedene Quellen (z. B. urheberrecht.org, Zeit Online), UberMetrics sei unterlegen.

  • 41:45: FAZIT: Aufräumen nach der Party

    In einem Bericht zur Rolle der Verleger in der urheberrechtlichen Wertschöpfungskette schreibt die VG Media, das 2013 eingeführte Leistungsschutzrecht für Verleger hätte ihnen 714.540 EUR in die Kasse gespült (nichts davon von Google!). Allein die Rechtsstreits mit Google hätten nach irights.info die Verlage schon 3,3 mio. EUR gekostet, schrieb irights.info am 8. Juli 2016.
    Man kann sagen, niemand mag das LSR wirklich, vor allem diejenigen nicht, die davon profitieren sollten.

  • 43:40: Ausblick: Neues EU-Leistungsschutzrecht ist in Planung
    Die EU-Urheberrechts-RL soll seit einer Weile novelliert werden. heise online berichtet am 5. September 2016, Oettinger wolle das EU-Leistungsschutzrecht bis Ende 2017. Kurz vorher war ein Entwurf u. a. des neuen LSR geleakt, in dem u. a. als Schutzdauer 20 Jahre (statt bisher einem) vorgesehen ist.
  • 47:00: Unsere Meinungen zur Sache
    Wir ziehen in dieser Folge besonders ausführlich Fazit und erläutern unsere Meinungen zum Thema.
  • 56:00: Rückblick auf die letzte Folge, Ausblick auf die nächste
    Sagt uns außerdem, wie die Podcast-Reihe heißen soll (Vorschläge).

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Viel Spaß beim Hören!

Die Einsprecher kommen wie immer von Sarah Nakic. Wollt ihr sie als Sprecherin? Lasst es sie wissen!

 

 


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